- Die Kennzeichnung erfolgt nach dem Zucht-und Tätowier-Reglement der USAL.
- Die Vereins-Zuchtbuchführung und Tätowierung werden vom Tätowierer ausgeführt.
- Die USAL verwaltet die Originale der Deckscheine als USAL-Zuchtbuch.
- Es dürfen nur reinrassige Kaninchen und Neuzüchtungen tätowiert werden. Neuzüchtungen werden anstelle des X mit N tätowiert.
- Die Züchter von Neuzüchtungen sind verpflichtet ein Einzelzuchtbuch zu führen. Der USAL ist zu jeder Zeit Einsicht in dieses Zuchtbuch zu gewähren.
- Es dürfen nur Jungtiere von tätowierten Eltern tätowiert werden.
- Die Tätowierung erfolgt nur nach Vorlage des Deckscheins.
- Jeder Verein ist verpflichtet ein Zucht-und Tätowier-Buch zu führen.
- Es ist sinnvoll die Tiere welche der Züchter in die Zucht einsetzen möchte, vorher bewerten zu lassen, um sicher zu gehen dass sie auch als geeignete Zuchttiere in Frage kommen.
- Die Tätowierung erfolgt zwischen 8 und 14 Wochen. Die Jungtiere sollen sich noch bei der Mutter befinden.
- Züchter ist der, der beim Deck-Akt der Besitzer der Häsin war.
- Fehlfarbige Tiere dürfen wohl tätowiert, jedoch nicht ausgestellt werden. (Art.16)
- Die fortlaufenden Nummern beginnen jedes Jahr von vorne. 1-99 sind für Hermelin und Farbenzwerge reserviert.
- Auf Anforderung ist der USAL jeder Zeit Einsicht in das Zucht-und Tätowier-Buch zu gewähren.
Nachtätowierungen sind erlaubt wenn die Tätowierung nicht lesbar ist. Dies ist im Zucht- und Tätowierbuch zu vermerken.