75. Klein Widder (KlW)
Petit bélier
Bewertungsskala
1. Körperform und Typ |
20 Punkte |
2. Gewicht |
10 Punkte |
3. Behaarung |
20 Punkte |
4. Kopf |
15 Punkte |
5. Behang |
15 Punkte |
6. Farbe |
15 Punkte |
7. Gesundheit und Pflege |
5 Punkte |
|
100 Punkte |
1. Körperform und Typ
Der Körper ist kurz gedrungen mit einer schönen Rückenlinie, breitschultrig kurzem, kräftigem Nacken ohne sichtbaren Hals und breitem, schön abgerundetem Becken. Die Brust ist voll ausgerundet. Die Läufe sind kurz und mittelstark. Der Körperbau der Häsin ist etwas feiner als beim Rammler, möglichst wammenfrei. Bei älteren Häsinnen ist ein Wammenansatz zulässig.
2. Gewicht
Das Mindestgewicht beträgt 2,50 kg, das Normalgewicht 3,00 kg und das Höchstgewicht 3,50 kg.
Gewichtsbewertung
Kg |
ab 2,50 |
ab 2,60 |
ab 2,80 |
ab 3,00 bis 3,50 Höchstgewicht |
Punkte |
7 |
8 |
9 |
10 |
3. Behaarung
Die Behaarung ist sehr dicht in der Unterwolle und hat eine gute, gleichmäßige nicht zu harte Begrannung. Haarlänge etwa 3 cm. Die Ohren sind gut behaart.
4. Kopf
Der Kopf ist ein charakteristischer Widderkopf der sowohl beim Rammler als auch bei der Häsin gut ausgeprägt in Erscheinung treten soll. Er muss kurz sein mit breiter Stirn und Schnauzpartie und eine stark gebogenen Nase (Ramsnase) aufweisen. Auch die Backenpartie ist kräftig entwickelt. Die Augen sind groß und nicht tiefliegend.
5. Behang
Der Behang weist an den Ansätzen stark ausgeprägte, dicht zusammenstehende Wulste (Kronen) auf und wird zu beiden Seiten des Kopfes hufeisenförmig, röhrenartig, mit der Schallöffnung nach innen zum Kopf getragen. Die Ohren sind breit, fleischig und an den Enden gut abgerundet. Die Behanglänge beträgt zwischen 30 und 36 cm.
6. Farbe
Alle Farben außer Silber sind zugelassen. Es gelten die bei den jeweiligen Rassen verlangten Farbforderungen, bei den grauen Farbenschlägen und bei gelb sind die allgemeinen Bestimmungen maßgebend.
7. Gesundheit und Pflege
Siehe allgemeine Bestimmungen.
Leichte Fehler
Gestreckter Körper, mangelhafte Kopf- und Kronenbildung, langer Hals, etwas dünne oder zusammengeklappte Ohren, lockere Fellhaut, Wammenansatz, leichte Farbfehler.
Farblich gelten die gleichen Farbmängel wie bei den Ausgangsrassen, respektiv in den allgemeinen Bestimmungen angegeben.
Schwere Fehler
Starke Abweichung in der Körperform. Mangelhafte Kopfbildung, schwach ausgeprägte Wulste (Kronen), zeitweiliges Aufrechttragen eines oder beider Ohren. Weniger als 30 cm und mehr als 36 cm Behanglänge, wenig Unterwolle, dünne oder zusammengeklappte Ohren. Wamme. Zu kurzes Fell.
Farblich gelten die gleichen Farbmängel wie bei den Ausgangsrassen, respektiv in den allgemeinen Bestimmungen angegeben.
Sonst wie allgemeine Bestimmungen.