84. Englische Schecken (ESch)
Papillon anglais
Bewertungsskala
1. Körperform und Typ |
20 Punkte |
2. Gewicht |
10 Punkte |
3. Behaarung |
20 Punkte |
4. Kopfzeichnung |
15 Punkte |
5. Rumpfzeichnung |
15 Punkte |
6. Farbe |
15 Punkte |
7. Gesundheit und Pflege |
5 Punkte |
|
100 Punkte |
1. Körperform und Typ
Der Körper ist leicht gestreckt, mit feinen Gliedmaßen, die eine mittelhohe Stellung ergeben. Die Rückenlinie verläuft ebenmäßig und ist hinten gut abgerundet. DerKopf ist nicht so dicht am Rumpf angesetzt wie bei den kurzgedrungenen Rassen. Die Ohren sind fein, nicht zu fleischig, gut behaart in ihrer Länge zum Körper passend. Die Häsin ist insgesamt etwas feiner als der Rammler und wammenfrei.
2. Gewicht
Das Mindestgewicht beträgt 2,00 kg, das Normalgewicht 2,50 kg und das Höchstgewicht 3,25 Kg.
Gewichtsbewertung
Kg |
ab 2,00 |
ab 2,20 |
ab 2,30 |
ab 2,50 bis 3,25 Höchstgewicht |
Punkte |
7 |
8 |
9 |
10 |
3. Behaarung
Die Behaarung ist knapp mittellang, dicht in der Unterwolle sowie fein und gleichmäßig begrannt.
4. Kopfzeichnung
Die Kopfzeichnung besteht aus dem Schmetterling, den Augenringen den Backenpunkten und der Ohrenzeichnung. Der Schmetterling soll gut ausgeprägt sein, mit beidseitig vollen Flügeln die sich im Bogen bis über die Mundwinkel erstrecken und den Unterkiefer seitlich schmal einfassen. Der Schmetterlingsdorn auf der Mitte des Nasenrückens ist leicht abgerundet. Die Augenringe sollen in einem möglichst regelmäßigen, geschlossenen Streifen das Auge umrändern. Die oben am Augenring unter Umständen vorhandene kleine Zacke gilt nicht als Fehler. Der Ohrenansatz ist an der Wurzel scharf abgegrenzt. Diese Umrandung darf weder die Farbe der Ohren noch die Backenpunkte berühren. Die Backenpunkte sind rund oder oval und stehen frei unter den Augenringen.
5. Rumpfzeichnung
Die Rumpfzeichnung begreift den Aalstrich und die Seitenzeichnung. Der Aalstrich ist durchlaufend vom Genick bis zur Blumenspitze gleichmäßig breit (etwa 2 cm ). Die Kettenzeichnung beginnt seitlich hinter den Ohrwurzeln im Nacken, verläuft fein punktiert, doppelreihig, schräg oder leicht gewölbt bis zu den Flanken und stellt dort in größeren Punkten den Uebergang zu den Seitenflecken her. Die Seitenflecken sind klein, einzel freistehend und bedecken die Lenden- und Schenkelpartie, Etwa vorhandene Flecken an Brust, Bauch, Läufen und der Blumenunterseite bleiben unberücksichtigt.
6. Farbe
Zugelassen sind die Farbenschläge Schwarz-Weiß, Blau-Weiß, Thüringerfarbig-Weiß und Dreifarbig-Weiß. Die Grundfarbe ist reinweiß in Deck- und Unterfarbe. Die Zeichnungsfarbe Schwarz soll glänzend tiefschwarz sein. Die Zeichnungsfarbe Blau ist ein volles Sattblau. Die Zeichnungsfarbe der Thüringer ist gelblichbraun und mit einem rußigen Anflug versehen, der an den kurz behaarten Zeichnungsmerkmalen am Kopf (an Ohren und Nase) am stärksten in Erscheinung tritt, die der dreifarbigen ist schwarz und rotgelb. Mit Ausnahme der Backenpunkten müssen alle Zeichnungsmerkmale zweifarbig sein. Der Anteil von Schwarz und gelb sollte annähernd gleich sein. Die Ketten sind etwas heller getönt. Die Augen der Schwarz- und thüringerfarbig-weißen und dreifarbigen sind braun, die der blauweißen Tiere blaugrau. Die Krallen sind farblos (weiß). Die Farben aller Farbenschlägen sind rein und nicht mit andersfarbigen Haaren durchsetzt.
7. Gesundheit und Pflege
Siehe allgemeinge Bestimmungen.
Leichte Fehler
Schmaler, nach vorne verjüngter Körper, Wammenansatz bei Häsinnen. Zackiger Schmetterling, unschöner Dorn, fleischfarbiger Lippenspalt, einseitig fehlende, sowie schwache Unterkiefereinfassung. Zu breite, unschöne Augenringe. Unreiner Kopf d.h. unreine Ohrenansätze, leicht durchsetzte Augenringe, vereinzelte Spritzer am Kopf. Zackiger oder ungleichmäßiger Aalstrich. Unterbrechung des Aalstriches vom Genick bis zu den Schulterblättern oder von der Wurzel der Blume bis zur hochgelegten Blumenspitze (hier ist besonders zu beachten dass die Unterbrechung am Haarboden gilt, da die Unterbrechung oft bis hinter das Schulterblatt in die Deckfarbe reicht, in Wirklichkeit aber um die ganze Haarlänge zurückliegt). Leicht am Aalstrich anhängende Seitenzeichnung.
Schwache, volle oder ungleichmäßige Seitenzeichnung. Schwache, einfache, kurze, breite, ungleichmäßige gehäufte oder stark senkrecht verlaufende Ketten. Unterbrechung der Ketten, feine oder grobe Ketten. Leicht gelblicher Anflug in der Grundfarbe. Unreine oder mit weißen Haaren leicht durchsetzte Zeichnungsfarbe und Ohrenränder. Kleine weiße Flecken in der geschlossenen Seitenzeichnung und in den Augenringen im Bereich des Augenringzackens und bei sonst geschlossenem Augenring. Leichte Abweichung der Zeichnungsfarbe. Bei den dreifarbigen überwiegen einer Zeichnungsfarbe.
Schwere Fehler
Wamme, unvollständiger Schmetterling, fehlender Dorn, große Zacken in den Schmetterlingsflügeln. Beidseitig fehlende Unterkiefereinfassung. Am Unterkiefer geschlossener Schmetterling, weiße Nasenspitze, reinweißer Lippenspalt. Sichtbare Unterbrechung des Aalstriches im Bereich zwischen Schulterblättern und hochgelegter Blumenspitze. Fehlen eines oder beider Backenpunkte. Zusammenhängende Kopfzeichnung d. h. Augenringe hängen mit dem Schmetterling oder der Ohrenzeichnung zusammen. Doppelter Backenpunkt. Stark durchsetzte Abzeichen, mit Ausnahme des unteren Drittels der Ohren. Nicht geschlossener Augenring, weisse Flecken im Augenring, außer im Bereich des Augenringzackens. Starkes Zusammenhängen des Aalstrichs mit der Seitenzeichnung. Fehlen eines Zeichnungsmerkmales. Beidseitig weniger als je drei Kettenpunkte auf einer Seite. Zu stark zusammenhängende Seitenzeichnung. Andere als die vorgeschriebene Augen- und Krallenfarbe.
Sonst wie allgemeine Bestimmungen.